Sie haben einen Pflegegrad und beziehen Pflegegeld?
Damit die Pflegekasse die Auszahlung des Pflegegelds nicht stoppt, müssen Sie folgende Beratungsbesuche nachweisen…
Pflegegrad | Nachweis eines Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI |
---|---|
1 | nicht erforderlich [kein Pflegegeld] |
2 | Halbjährlicher Nachweis erforderlich |
3 | Halbjährlicher Nachweis erforderlich |
4 | Vierteljährlicher Nachweis erforderlich |
5 | Vierteljährlicher Nachweis erforderlich |
Dipl.-Sozialpädagogin
zertifizierte Pflegeberaterin §7a SGB XI
staatlich examinierte Pflegefachkraft
staatlich examinierte Pflegefachkraft
staatlich examinierte Pflegefachkraft
Qualitätsmanagement
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